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Sofort-Hilfe

Unser Sofort-Hilfe-Programm bei Folgen der Chemotherapie



Wir haben immer eine große Auswahl an Modellen für Sie vorrätig. So kann Ihre Wunschfrisur per Eilverfahren ab Lager bei uns angefordert werden. Unser unkompliziertes Soforthilfe-Programm ist äußerst vielfältig:

  • große Auswahl an Kunsthaar-Frisuren ab Lager
  • viele Standard-Farben stehen zur Auswahl
  • viele preiswerte Perücken-Modelle, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden können

In Ausnahmefällen versorgen Sie unsere Haarspezialisten/-innen im Rahmen unseres Soforthilfe-Programms auch bei Ihnen zu Hause.


Wir beraten ausführlich!


Hochwertige Zweitfrisuren in jeder Preisklasse

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Preisliste hier an dieser Stelle veröffentlichen können. Zweithaar-Produkte werden stets für Sie individuell angefertigt und/oder angepasst. Daher ist Ihre persönliche Zweitfrisur nicht mit anderen vergleichbar.

Preiskriterien — fair kalkuliert

Um einen exakten Preis ermitteln zu können, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden, nach einer ausführlichen Beratung in unserem Zweithaar-Studio, eine Preiskalkulation für Sie nach folgenden Kriterien vornehmen.


Kostenkriterien am Beispiel einer Damenperücke
  • maschinell gefertigt
  • maschinell mit Monotop
  • handgeknüpft
  • handgeknüpft mit Monotop
  • Voll-Mono
  • synthetisches Haar
  • Echthaar (Haarlänge maßgebend!)
  • Europäisches Echthaar (Haarlänge maßgebend!)
  • Standardausführung
  • Sonderanfertigung

Gleiches gilt bei Haarverdichtung und Toupet-Anfertigung.


Zweithaar auf Rezept?!

Um sich einen Kostenüberblick verschaffen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Dieser kann mit dem Arztrezept bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.

Preiskriterien — fair kalkuliert

Prinzipiell übernehmen die Krankenkassen ganz oder teilweise die Kosten für Haarersatz sofern ein Rezept oder Attest vom behandelnden Arzt vorliegt. Die Krankenkassen entscheiden daraufhin, ob eine so genannte Kurzzeitversorgung (z. B. bei Chemotherapie) oder eine Langzeitversorgung (z. B. bei Alopecia Areata = krankhafter, kreisrunder Haarausfall) erfolgt. Danach richten sich die Zuzahlungen. Diese können sich von Krankenkasse zu Krankenkasse und sogar von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden. Generell werden die Leistungen der Krankenkassen leider ständig knapper, so dass sich die Erstattung/Zuzahlung lediglich auf eine Grundversorgung bezieht — jegliche Individualleistungen müssen privat bezahlt werden.