Zweithaar auf Rezept!
Informationen zu Kostenerstattung von Haarersatz durch Krankenkassen:
Prinzipiell übernehmen die Krankenkassen ganz oder teilweise die Kosten für Haarersatz sofern ein Rezept vom behandelnden Arzt vorliegt.
Auf dem Rezept muss eine Krankheitsdiagnose ausgewiesen sein. Die Krankenkassen entscheiden danach, ob eine sogenannte Kurzzeitversorgung (z. B. bei Chemotherapie) oder eine Langzeitversorgung (z. B. bei „Alopecia Areata“ -> krankhafter „kreisrunder Haarausfall“) erfolgt.
Danach richten sich die Zuzahlungen. Diese können sich von Krankenkasse zu Krankenkasse und sogar von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden.
Generell werden die Leistungen der Krankenkassen leider ständig knapper, so dass sich die Erstattung/Zuzahlung lediglich auf eine „Grundversorgung“ bezieht. Jegliche Individualleistungen müssen privat bezahlt werden.
Um sich einen Kostenüberblick verschaffen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Dieser kann mit dem Arztrezept bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
TIPP:
Nicht nur in besonderen Härtefällen empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse!
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